Die Gehälter in Auerbach in der Oberpfalz
Auerbach in der Oberpfalz liegt im bayerischen Landkreis Amberg-Sulzbach. Die Entfernung zu Nürnberg beträgt ungefähr 45 Kilometer. Schon im Jahr 1314 erhielt Auerbach in der Oberpfalz die Stadtrechte. In Auerbach in der Oberpfalz wurde bis 1987 hochwertiges Eisenerz abgebaut. 1987 wurde die letzte Eisenerzgrube geschlossen. Heute ist das Gelände zu einem Naturschutzgebiet umgewandelt. Besonders sehenswert ist das Bergbau Museum Maffeischächte. Dieses liegt an der Bayerischen Eisenstraße. Nach vorheriger Anmeldung können Besichtigungen vorgenommen werden. Auerbach in der Oberpfalz liegt nur 9 Kilometer von der Bundesautobahn A 9 Nürnberg-Hof entfernt. Der Flughafen Nürnberg ist nur rund 50 Kilometer entfernt. Die Stadt verfügt über zwei große Gewerbegebiete, die zahlreiche Arbeitsplätze bieten.
Das Durchschnittsgehalt für Werkzeugmacher - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau in Auerbach in der Oberpfalz beträgt 3.157,90 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.210,53 | € 4.105,26 | € 3.157,90 |
Netto | € 1.432,78 | € 2.381,99 | € 1.907,39 |
Ein/eine Werkzeugmacher/in - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau beschäftigt sich mit der Herstellung von verschiedenen Stanz- und Schneidwerkzeugen, die zur Umformung unterschiedlicher Materialien dienen und mit denen wiederum andere Gegenstände und Produkte hergestellt werden können.
Der/die Werkzeugmacher/in - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau stellt die gewünschten Werkzeuge anhand von entsprechenden 3D Zeichnungen her. Die Herstellung der Werkzeuge erfolgt nicht etwa von Hand, sondern mit Hilfe von komplexen Maschinen und Geräten zur Werkzeugherstellung, die in der Regel auch computergestützt gesteuert und eingestellt werden. Auf diese Weise kann effizient und genau gearbeitet werden und es können auch Ergebnisse erzielt werden, die ohne computerunterstützte Maschinen nicht möglich wären. Durch Fräsen, Drehen, Erodieren .
Die Gehäter Werkzeugmacher - Stanz- u. Schnittwerkzeugbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden